Wer die Parkgebühr an einem der rund 1000 Automaten der Firma ­Digitalparking bezahlen will, muss die Zahlen seines Nummernschilds eingeben. Das tat eine ­saldo-Leserin aus Küsnacht ZH auf einem Parkplatz in der Gemeinde Greifensee ZH. Trotzdem erhielt sie eine Busse in der Höhe von 40 Franken. Grund: Sie hatte zwar korrekt ­bezahlt, aber bei der Eingabe des Kennzeichens versehentlich die letzten Ziffern vertauscht. Einem anderen Leser erging es ähnlich.

Der St. Galler Anwalt Manfred Dähler rät, solche Bussen anzufechten. Denn laut Gesetz ist das Nichtbezahlen eines Parkplatzes strafbar – nicht aber ein Fehler bei der Eingabe des Nummernschildes. Die ­Gebüssten müssten aber belegen, dass sie für den Parkplatz bezahlt haben. Dann muss die Busse aufgehoben werden.