Angestellte bezahlen jeden Monat automatisch einen Teil ihres Lohns in die Pensionskasse ihres Arbeitgebers ein. Wer den Job verliert und nach sechs Monaten noch keine neue Stelle gefunden hat oder für eine gewisse Zeit nicht mehr erwerbstätig ist, muss das angesparte Pensionskassengeld auf ein Freizügigkeitskonto zügeln. Das Geld bleibt dort bis zum Antritt einer neuen Stelle oder längstens bis zum Pensionsalter liegen.

Vorzeitig beziehbar ist es nur bei Au...