Bei der AHV dürfen die Renten der Ehepartner zusammen nicht mehr betragen als 150 Prozent der maximalen AHV-Einzelrente. Das sind monatlich 3510 Franken. Dafür kommt es nicht darauf an, ob beide Ehegatten erwerbstätig waren. Rentenplafonierung nennt sich das.

Anders bei Konkubinatspaaren: Sie erhalten je eine Einzelrente. Wenn beide gut verdienten und 44 Jahre Beitragsdauer aufweisen, können sie zusammen auf AHV-Renten von maximal 4680 Franken kommen. Kurz: Der u...