Geht in der Schweiz eine Bank Konkurs, werden Guthaben bis maximal 100 000 Franken pro Kunde privilegiert behandelt. Das heisst, im Idealfall erhalten sie ihr Geld innert Tagen aus dem Vermögen der überschuldeten Bank ausbe­zahlt. Reichen die Mittel nicht, bleibt als letzte Hoffnung der Verein «Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler» (