Ja. Ein Auftragsverhältnis kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden. Eine Frist muss nicht eingehalten werden. Allerdings gilt auch: Kündigt eine Partei in einem sehr ungünstigen Moment, muss sie für allfällige Kosten aufkommen, die daraus entstehen. Beispiel: Kündigt ein Anwalt das Mandat kurz vor einem Gerichtstermin, so muss er für die dadurch verursachten höheren Kosten eines anderen Anwalts aufkommen. Überdies ist ein Anwalt durch das Gesetz verpflichtet, seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuüben. Dazu gehört, dass er ein Mandatsverhältnis nur dann auflöst, wenn es dem Klienten noch möglich ist, seine Interessen selbst zu wahren oder rechtzeitig einen Ersatz zu finden.