Nein. Arbeitgeber dürfen Arbeitsverträge nicht einseitig abändern. Sie können den Vertrag aber unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist auflösen und einen neuen Vertrag zu anderen Bedingungen anbieten. Kranke Angestellte sind eine Zeitlang vor Kündigungen geschützt. In Ihrem Fall dauert diese Sperrfrist 180 Tage. Zurzeit müssen Sie somit keine Angst vor einer Kündigung haben.