Ja, aber nicht per sofort.Der Betrieb kann den bisherigen Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist auflösen und ­Ihnen zugleich einen neuen Vertrag mit ­einem tieferen Lohn anbieten. Eine solche Änderungskündigung darf nicht dazu ­benutzt werden, den Vertrag für den ­Angestellten ohne sachlichen Grund zu ­verschlechtern. Sie ist aber zulässig, wenn Ihre Leistungen zurückgingen.