Ja. Das Strassenverkehrsgesetz schreibt vor, dass Begleiter von Lernfahrten mindestens 23 Jahre alt sein müssen. Ebenfalls ist vorausgesetzt, dass die Begleitperson die dreijährige Probezeit erfolgreich bestanden und den definitiven Führerausweis erhalten hat. Diese Voraussetzungen erfüllen Sie allesamt und dürfen daher als Begleiter Lernfahrten durchführen.

Wichtig: Sie müssen dafür sorgen, dass bei den Lernfahrten keine Verkehrsvorschriften verletzt werden. Zudem müssen Sie die Handbremse auch beim Tragen der Sicherheitsgurte problemlos erreichen und betätigen können. Bei jeder Lernfahrt muss ein «L» am Fahrzeug angebracht sein.