Ja. Einzahlungen sind bis zum Zeitpunkt der Pensionierung möglich. Sie dürfen somit bis zu Ihrem 65. Geburtstag nochmals den vollen Betrag überweisen und die Einzahlung vollständig vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen.
Gut zu wissen: Wer über das ordentliche Pensions­alter hinaus arbeitet, kann bis zur definitiven Erwerbsaufgabe, längstens aber bis fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters, in die Säule 3a einzahlen sowie den Bezug um maximal fünf Jahre aufschieben.