Die behördlichen Massnahmen wegen der Coronapandemie machen sich an den Finanzmärkten stark bemerkbar. Die Bör­senkurse sind deutlich gefallen. Der Kurssturz erfolgte rascher als zu Beginn der Bankenkrise im Jahr 2007. Aus Distanz betrachtet relativiert sich die Situation aber. So notiert der Swiss Performance Index (SPI) auf dem Niveau von Ende Februar 2019 (Stand 27. März 2020). Trotzdem machen sich viele Leser Sorgen. saldo beantwortet ihre wichtigsten Geldfragen:

Darf die Bank die Festhypothek kündigen, wenn man vorüber­gehend wegen Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit weniger verdient?

Nein, auch wenn das in vielen ­Hypothekenverträgen so steht. Solange Kreditnehmer den Vertrag erfüllen, also die Schuldzinsen pünktlich zahlen, darf die Bank eine laufende Festhypothek nicht kündigen.

Sinkt neben den Aktien zurzeit auch der Goldpreis?

Ein Kilo Gold kostete Ende Februar über 52 200 Franken. Das war der höchste Stand seit sieben Jahren. Am 27. März lag der Preis nur noch bei 50 000 Franken. Grund: Viele Anleger verkaufen Gold und Finanzprodukte, die auf Gold setzen, um Verluste in anderen Anlageklassen auszugleichen. Gold lässt sich nicht nur schnell liquidieren, sondern bringt oft einen Gewinn ein. Solche Verkäufe waren auch ein Grund, warum der Goldpreis während der Bankenkrise 2008 einige Monate lang sank. 

Soll man jetzt Aktien kaufen? 

Ja, aber nicht überstürzt und wohldosiert. Gemäss den Konjunktur­forschern der ETH Zürich zeichnet sich eine Rezession ab. Der private Konsum geht zurück, und Unternehmen werden wohl weniger investieren. Es ist möglich, dass die Aktienkurse an der Börse noch weiter sinken. Man sollte wie bisher gestaffelt in einem zeitlichen Abstand von einigen Monaten in Aktien investieren. Wichtig ist, dass dies mit langfristigerer Perspektive erfolgt.  Man sollte stets genügend Geld für den gewohnten Lebensunterhalt haben, um nicht im falschen Zeitpunkt Aktien verkaufen zu müssen.

Soll man eher börsengehandelte Indexfonds auf den Swiss Performance Index (SPI) oder den Swiss Market Index (SMI) kaufen?

Der SPI umfasst Aktien von gut 220 Unternehmen. Der iShares Core SPI ETF kostet nur 0,1 Prozent des investierten Betrages. Der günstigste Indexfonds auf den SMI ist mit 0,21 Prozent doppelt so teuer. Der UBS SMI ETF bildet die 20 gröss­ten Schweizer Konzerne ab. Das Risiko ist also beim Indexfonds auf den SMI viel weniger gestreut als beim SPI. Die Kursentwicklung der beiden Fonds ist sehr ähnlich. Grund: In beiden Fonds machen die Aktien von Nestlé, Roche und Novartis jeweils mehr als die Hälfte aller Investitionen aus.

Sollte eine erneute Bankenkrise bevorstehen und eine Pleite einzelner Banken, zahlt die Einlagensicherung pro Konto und Kunde 100 000 Franken aus. Gilt das auch für Aktien und Fonds?

Nein. Aktien und Fonds sind im ­Eigentum der Anleger. Beim Konkurs der Bank, in deren Depot die Wertschriften liegen, können die Anleger ihre Aktien und Fonds sofort herausverlangen. 

Sind die laufenden Renten der Pensionskassen trotz Kursstürzen sicher?

Ja. Die Pensionskassen haben in den vergangenen Jahren ihre Reserven laufend erhöht. Das Geld für die laufenden Renten ist zurück­gestellt. Pensionskassen investieren im Durchschnitt nur einen Drittel des Vermögens am Aktienmarkt. Ein weiteres Drittel steckt in Schweizer Immobilien, die aktuell nur geringe Werteinbussen verzeichnen. Die Kurse für Obligationen sind kurzfristig gestiegen. Darin ist ebenfalls ein Drittel des Vorsorgegeldes angelegt. Gut zu wissen: Pensionskassen investieren sehr langfristig, weil die Prämienzahler 40 Jahre lang einzahlen, bevor sie ihr Altersguthaben beziehen. Deshalb müssen die Pensionskassen nach Kursstürzen keine Aktien verkaufen und erleiden somit bei vor­übergehend tieferen Börsenkursen auch keine Verluste. 

Gilt das auch für Freizügigkeits­konten oder Konten der Säule 3a?

Ja. Diese Gelder liegen nicht auf normalen Konten, sie werden von Stiftungen verwaltet. Selbst wenn eine Bank pleitegehen sollte, werden diese Stiftungen überleben. ­Solchen Stiftungen sind riskante Geschäfte untersagt, und es gibt klare Vorschriften der Finanzmarktaufsicht für die Anlage der Gelder und die Reservepolitik. Im sehr unwahrscheinlichen Fall eines Konkurses einer Stiftung wären Ein­lagen bis 100 000 Franken pro ­Sparer privilegiert. Das heisst, dass Sie vor anderen Gläubigern wie etwa Lieferanten ausbezahlt werden.