Nein. Die Wohnungseinrichtung gehört zur Privatsphäre des Mieters. Deshalb darf der Vermieter keine Fotos Ihrer Wohnungseinrichtung publizieren, wenn Sie damit nicht einverstanden sind – sei das im Internet oder sonstwo. Eine solche Veröffentlichung wäre ein unzulässiger Eingriff in Ihre Privatsphäre. Dasselbe gilt im Übrigen auch für Per­sonendaten wie etwa Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.