In Lebensmitteln muss drin sein, was draufsteht. Diesen Grundsatz hat der Bundesrat im Rahmen des Ausnahmezustands gelockert: Er erlaubt Herstellern, einzelne Zutaten auszutauschen, ohne sie zu deklarieren. Sie müssen lediglich das «neue» Produkt mit einem roten Kleber kennzeichnen. Der Aufkleber muss auf eine Internetseite verweisen, die Konsumenten über den Grund der Abweichung informiert. Zudem müssen die Hersteller den Lieferengpass etwa gegenüber Behö...