Für Kunden von Schweizer Banken mit Wohnsitz in der Schweiz gilt das Bankkundengeheimnis. Das bedeutet: Bankmitarbeiter, die Daten weitergeben, machen sich strafbar. Geschützt sind alle Informationen, die das Finanzinstitut im Rahmen seiner bankgeschäftlichen Beziehungen über seine Kunden erfährt. Das Bankgeheimnis gilt immer, sofern Kunden nicht ausdrücklich darauf verzichten.

Für die Kunden hat ein solcher Verzicht nur Nachteile. Gilt das Bank&sh...