Das CO2-Gesetz soll unter anderem dafür sorgen, dass der Ausstoss an Kohlen­dioxid (CO2) der in der Schweiz verkauften Neu­wagen laufend sinkt. Das Bundesamt für Energie büsst die Importeure, die im Vorjahr zu viele klimaschädliche Autos verkauften. Letztes Jahr mussten diese 1,7 Millionen Franken zahlen, ein Jahr vorher gar 5,1 Millionen Franken. 

Die Behörde weigerte sich, die Namen der Gebüssten und die konkreten CO2-Vorgaben zu nennen. saldo verlangte deshalb gestützt auf das Öffentlichkeits­gesetz Auskunft (Ausgabe 14/2015). Begründung: Wer ein Auto kaufen möchte, könnte sich dann mit Hilfe der Informationen vorab ein Bild machen, wie die Hersteller es mit dem Klimaschutz halten. In der EU sind diese Angaben längst öffentlich.

Bundesamt für Energie musste handeln

Der Eidgenössische Da­tenschutzbeauftragte verpflichtete das Bundesamt, bei 123 Autoimporteuren nachzufragen, ob sie der Veröffentlichung zustimmen. Das ist im Öffentlichkeitsgesetz so vorgesehen.

35 Autoimporteure antworteten auf das Schreiben: 33 lehnten die Veröffentlichung ab. Sie argumentieren, dass es sich um «Geschäftsgeheimnisse» handle, deren Veröffentlichung «erheblichen wirtschaft­lichen Schaden anrichten könne».

Zwei Importeure befürworten die Offenlegung. Die restlichen 88 Importeure be­zogen keine Stellung. Das Bundesamt wertet dies als indirekte Zustimmung zur Veröffentlichung. 

Das Bundesamt für Energie teilte saldo mit, dass es «trotz ablehnenden Stellungnahmen» den Zugang zu den gewünschten Informationen gewähren will. Die Behörde informiert nun die Importeure. Diese könnten dann den Datenschutzbeauftragten anrufen, um die Herausgabe der Informationen zu verhindern. Fortsetzung folgt.