Ja. Sie sind zwar in der Pensionskasse Ihres Betriebs versichert – in Ihrem Alter aber nur gegen die Risiken Tod und Invalidität. Das ­Alterssparen beginnt erst ab dem 1. Januar nach dem vollendeten 24. Altersjahr. Entsprechend ist für Angestellte unter 24 Jahren die Prämie tief. Von diesen Risiko­beiträgen bekommt man beim Verlassen der Firma nichts zurück – wie bei allen Versicherungen.

Folge: Wer vor dem zurückgelegten 24. Altersjahr die Stelle aufgibt oder wechselt, hat keine Freizügigkeitsleistung zugut.