Altersvorsorge - Witwenrente auch für geschiedene Frauen
Inhalt
saldo 7/2002
10.04.2002
Oft hat auch eine geschiedene Frau nach dem Tod ihres Ex-Gatten Anspruch auf eine Witwenrente. Dies sowohl gegenüber der AHV als auch der Pensionskasse des Verstorbenen.
Eva Brunner (Name geändert) war 48 Jahre alt, als sich ihr Ehemann im Sommer 2000 nach 26 Jahren wegen einer jüngeren Frau scheiden liess. Die finanzielle Regelung im Scheidungsurteil tröstete sie über das Gröbste hinweg: Die Hälfte des Pensionskassenguthabens ihres Mannes wurde ihr auf ein Freizügigkeitsk...
Oft hat auch eine geschiedene Frau nach dem Tod ihres Ex-Gatten Anspruch auf eine Witwenrente. Dies sowohl gegenüber der AHV als auch der Pensionskasse des Verstorbenen.
Eva Brunner (Name geändert) war 48 Jahre alt, als sich ihr Ehemann im Sommer 2000 nach 26 Jahren wegen einer jüngeren Frau scheiden liess. Die finanzielle Regelung im Scheidungsurteil tröstete sie über das Gröbste hinweg: Die Hälfte des Pensionskassenguthabens ihres Mannes wurde ihr auf ein Freizügigkeitskonto ausbezahlt. Eva Brunner wurde ferner die Mietwohnung sowie das Auto überlassen, und schliesslich erhielt sie von ihrem Ex-Ehemann 2300 Franken Alimente pro Monat. Zusammen mit ihrem Einkommen als Halbtagsangestellte kam Eva Brunner so recht gut über die Runden.
Nach der Scheidung heiratete der Mann seine junge Freundin. Kurz danach erlag er 59-jährig einem Herzinfarkt. Damit versiegte die monatliche Scheidungsrente, was bei Eva Brunner eine Existenzkrise auslöste.
Voraussetzung für AHV-Witwenrente: Zehn Jahre Ehe
Ihre Angst ist zwar verständlich - aber in diesem Masse nicht begründet. Eva Brunner kann nämlich auch als geschiedene Frau Anspruch auf eine Witwenrente geltend machen. Und zwar sowohl gegenüber der AHV als auch der Pensionskasse ihres verstorbenen Ex-Mannes.
Für den Bezug einer AHV-Witwenrente wird im Gesetz eine Ehedauer von mindestens zehn Jahren vorausgesetzt. Zusätzlich wird verlangt, dass die geschiedene Frau entweder Mutter ist oder im Zeitpunkt der Scheidung das 45. Altersjahr überschritten hat. Ferner ist eine Rente geschuldet, wenn das jüngste Kind erst nach dem 45. Altersjahr der Witwe volljährig wird. Eva Brunner war bei der Scheidung 48, und die Ehe hatte 26 Jahre gedauert - einer AHV-Witwenrente steht somit nichts im Weg. Die Rente entspricht 80 Prozent der AHV-Altersrente und endet bei der Wiederverheiratung beziehungsweise mit dem Übertritt in die Altersrente (Frauen mit 64, Männer mit 65).
Verwitwete Männer: Keine Rente von der Pensionskasse
Zusätzlich erhält Eva Brunner auch noch eine Witwenrente aus der Pensionskasse ihres verstorbenen Ex-Mannes. Die Voraussetzungen dafür sind grundsätzlich gleich wie bei der AHV. Die Höhe entspricht 60 Prozent der entsprechenden Invalidenrente.
Wichtig: Die Witwenrente aus der beruflichen Vorsorge wird nur ergänzend zu anderen Leistungen ausbezahlt. Insbesondere kann sie gekürzt oder gar gestrichen werden, wenn die Frauenalimente gemäss Scheidungsurteil bereits von anderen Versicherungen (AHV/IV) ganz oder teilweise erbracht werden.
Achtung: Frauen, die bei der Scheidung freiwillig auf Alimente verzichten - oder die Unterhaltsrente als Kapitalabfindung beim Tode des Ex-Gatten bereits bezogen haben, verwirken den Anspruch auf eine Pensionskassen-Witwenrente. Auch ist keine Rente geschuldet, wenn der Ex-Mann die im Scheidungsurteil festgelegten Unterhaltsverpflichtungen bei seinem Tod schon vollständig erfüllt hat, wenn also bei seinem Tod keine Alimente mehr geschuldet sind.
Und noch etwas: Während bei der AHV Frauen und Männer gleich behandelt werden, kennt die Pensionskasse keine Renten für verwitwete Männer. Die Pensionskassen können aber bezüglich der rentenberechtigten Personen vorteilhaftere Regelungen vorsehen.
Hans Ruedi Schmid
Pensionskassen-Splitting und Witwenrente
- Bei der Scheidung wird das während der Ehe angesparte Altersguthaben in den Pensionskassen der beiden Partner hälftig geteilt (Splitting).
- Jene Hälfte des Guthabens, die der geschiedenen Frau zugesprochen wurde, wird bei der Berechnung ihrer Witwenrente nicht berücksichtigt. Das Geld bleibt unangetastet in ihrer Pensionskasse oder auf ihrem Freizügigkeitskonto liegen.
- Als Berechnungsgrundlage dient lediglich das verbleibende Altersguthaben in der Pensionskasse des verstorbenen Ex-Mannes. Dazugerechnet werden die fehlenden Altersgutschriften bis zum Zeitpunkt, an dem der Verstorbene das Pensionsalter erreicht hätte (ohne Zinsen).
- 60 Prozent dieser Summe entsprechen der BVG- Witwenrente.
- Die Witwenrente der Pensionskasse wird erstmals nach drei Jahren gestützt auf den Landesindex der Konsumentenpreise der Teuerung angepasst.