AHV-Ausgleichskassen führen für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Es enthält die jährlichen Einzahlungen und ist für die Höhe der Rente im Alter massgebend. Denn eine volle Rente ­erhält nur, wer mindestens 43 Jahre (Frauen) oder 44 Jahre (Männer) lang Beiträge oder Gutschriften aufweist. Schon ein Jahr weniger bedeutet eine lebenslange Kürzung der Rente von 2,3 Prozent. Bei der aktuellen Maximalrente macht das 54 Franken pro Monat aus. 

Wer bei der Pensionierung Lücken in den Beitragsjahren entdeckt, kann in der Regel nichts mehr nachzahlen. Lücken können nur innert fünf Jahren durch Nachzahlen gefüllt werden. Studenten ohne Erwerbseinkommen etwa sollten unbedingt abklären, ob sie die jährlichen Mindestbeiträge für die AHV bezahlt haben (zurzeit 503 Franken pro Jahr).

Wichtig für Eltern: Erziehungsgutschriften sind im individuellen AHV-Konto nicht auf­geführt. Sie werden erst bei der Pensionierung berechnet. Ebenfalls nicht ­aufgeführt sind Jahre, in denen Frauen nicht erwerbstätig, aber verheiratet sind. Für diese Zeit müssen sie keine AHV-Beiträge zahlen, falls der Mann erwerbstätig ist und pro Jahr AHV-Beiträge von mindestens 1006 Franken entrichtete.

Wer Lücken vermeiden will, sollte das AHV-Konto regelmässig kontrollieren. Das ist wichtig, wenn man oft die Stelle wechselt, eine längere Ausbildung machte oder in ­mehreren Jobs zugleich tätig ist. Man kann von seiner AHV-Ausgleichskasse gratis einen Auszug verlangen. Das Formular dafür findet sich auf Ahv-iv.ch unter «Merkblätter & Formulare/Kontoauszug». Man muss seine AHV-­Nummer angeben. Sie steht auf dem AHV-Ausweis, der Krankenkassenkarte oder der Steuererklärung.