Eine saldo-Leserin aus Rüfenacht BE kauft regelmässig beim Versandhändler Ackermann auf Rechnung ein. Bei der letzten Rechnung über 21 Franken für zwei Pullover verpasste sie die vierzehntägige ­Zahlungsfrist. 25 Tage später flatterte ihr eine Zahlungserinnerung ins Haus. ­Acker­mann offerierte eine Zahlung in zwei Tranchen. Dazu forderte Ackermann 15 Franken Mahngebühr, 3 Franken Kontoführungsgebühr und 5 Franken für Zinsen.

Die Kontoführungsgebühr bei Teilzahlung ist im Vertrag so vorgesehen. Die andern Gebühren sind rechtlich unzulässig: Eine Mahngebühr wäre nur bei Zahlungsverzug geschuldet, nicht bei einem Kontoauszug mit Teilzahlungsoption. 5 Franken Zins für 25 Tage bei einem Betrag von 21 Franken entsprechen aufs Jahr gerechnet einem Kreditzins von 347 Prozent.

Maximal zulässig sind laut Gesetz und Vertrag 10 Prozent pro Jahr. Das sind statt 5 Franken lediglich 20 Rappen. Nach einer Reklamation hat Ackermann auf die Gebühren schliesslich verzichtet.