Abzahlungsverträge - Gut getarnt ist halb verkauft
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saldo 20/2000
06.12.2000
Fehlt das Geld für den Autokauf, wird häufig zu einem Trick gegriffen: Die Verkäufer vermitteln einen Kredit. Doch solche Umgehungsgeschäfte sind ungültig.
Nach der Beendigung seiner Lehre als Maschinenmechaniker fand Markus Leu (Name geändert) per Anfang Oktober eine Stelle. Der erste Lohn - 3800 Franken - war schon im Voraus verplant, denn Markus träumte schon lange von einem Auto. Auf dem Verkaufsgelände eines Occasionshändlers entdeckte der Mechaniker einen Audi, der ...
Fehlt das Geld für den Autokauf, wird häufig zu einem Trick gegriffen: Die Verkäufer vermitteln einen Kredit. Doch solche Umgehungsgeschäfte sind ungültig.
Nach der Beendigung seiner Lehre als Maschinenmechaniker fand Markus Leu (Name geändert) per Anfang Oktober eine Stelle. Der erste Lohn - 3800 Franken - war schon im Voraus verplant, denn Markus träumte schon lange von einem Auto. Auf dem Verkaufsgelände eines Occasionshändlers entdeckte der Mechaniker einen Audi, der ihm perfekt schien. Der Autohändler witterte leichte Beute und schwatzte auf den jungen Mann ein. Dieser hätte gerne sofort zugegriffen, doch sein Lohn reichte bestenfalls für vier Räder - das Auto kostete nämlich 28 000 Franken.
Der Occasionsverkäufer meinte, das lasse sich schon richten, und offerierte ihm einen Leasingvertrag. Doch Markus Leu war nicht einmal in der Lage, die geforderte Kaution zu leisten - er hatte keinen Rappen Erspartes.
"Kein Problem", meinte der Verkäufer auch hier und organisierte dem jungen Mann kurzerhand den erforderlichen Bankkredit. Nachdem das finanzielle Problem "gelöst" war, unterschrieb Leu, was ihm der Verkäufer unter die Nase hielt: einen Kredit- und einen Kaufvertrag.
Der Käufer muss 30 Prozent sofort zahlen können
Als Leu die Papiere zu Hause sorgfältig durchlas, bekam er kalte Füsse. Nachgerechnet kostete ihn das Auto letztlich 36 000 Franken - abzustottern in 60 Monatsraten. Mit Servicekosten, Pneus, Benzin, Versicherungen und Reparaturen bedeutete das eine monatliche Belastung von mindestens 1000 Franken. An eine eigene Wohnung und die geplante Ferienreise konnte Markus Leu unter diesen Umständen nicht mehr denken. Er beschloss, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Doch der Verkäufer winkte ab. Am nächsten Tag telefonierte Markus Leu mit saldo: "Bin ich in eine Falle getappt?"
Um ein Haar. Markus Leu kann den Kopf gerade noch aus der Schlinge ziehen, denn die abgeschlossenen Verträge sind ungültig. Der Grund: Um Konsumentinnen und Konsumenten vor unüberlegten Kreditkäufen zu schützen, ist jede Art von Abzahlungsvertrag an strenge Voraussetzungen geknüpft: Wer nicht genug Geld hat, um eine Ware bar zu bezahlen, kann zwar Raten vereinbaren. Dann aber muss er in der Lage sein, mindestens 30 Prozent des Kaufpreises sofort und den Rest in 24 Raten abzuzahlen. Zudem hat er das Recht, innert fünf Tagen ab Verkaufsdatum vom Vertrag zurückzutreten - andernfalls ist der Vertrag ungültig.
Oft wird Barkauf, Miete oder Leasing vorgetäuscht
Wegen dieser Vorschriften müssen viele Konsumenten aufs Kaufen verzichten, weil es für die Anzahlung nicht reicht. Kein Wunder also, dass einige Verkäufer Schliche und Wege suchen, um die lästigen Schutzbestimmungen zu umgehen. Denn Geschäft ist Geschäft.
Ihre Fantasie kennt dabei keine Grenzen: Die einen schieben einem zahlungsunfähigen Käufer einen Bankkredit unter und täuschen über Dreiecksgeschäfte einen Barkauf vor (zu diesem Trick hat unser Occasionshändler gegriffen). Andere - häufig in der Unterhaltungselektronik und Autobranche - bezeichnen das Abzahlungsgeschäft irreführend als Leasing oder Mietvertrag. Solche Täuschungsmanöver sind in der Regel ganz oder teilweise ungültig.
Es ist allerdings nicht immer einfach, zu beurteilen, wann es sich bei Ratenzahlungen um eine gültige Miete (Leasing), wann um einen ungültigen Abzahlungsvertrag handelt. Im vorliegenden Fall besteht jedoch kein Zweifel: Der Kaufvertrag gekoppelt mit einem Kredit war der plumpe Versuch, das Gesetz zu umgehen. Deshalb ist der Kaufvertrag ungültig. Markus Leu kann aufatmen - er ist von jeder Verpflichtung entbunden.
Hans Ruedi Schmid
So muss ein Abzahlungsvertrag aussehen
Der Abzahlungsvertrag ist nur schriftlich gültig und muss folgende Angaben enthalten:
° Kaufgegenstand
° Preis bei Barzahlung
° Gesamtpreis bei Abzahlung
° Höhe der Anzahlung
° Rücktrittsrecht innerhalb von fünf Tagen nach Vertragsschluss (Datum des Poststempels)
° Zustimmung des Ehegatten (nur bei Kaufpreisen über 1000 Franken)
Fehlt ein einziger dieser Punkte, ist der ganze Vertrag ungültig.
Anzahlung und Raten
° Die erforderliche Mindestanzahlung beträgt bei einem Abzahlungsvertrag 30 Prozent des Kaufpreises (bei Möbeln 20 Prozent). Wurde vertraglich ein tieferer Ansatz vereinbart, muss der Käufer die Differenz nicht bezahlen.
° Ferner muss der Restpreis in maximal 24 Raten beglichen werden (bei Möbeln 30 Raten). Darüber hinaus schuldet der Käufer dem Verkäufer nichts, auch wenn im Vertrag eine höhere Anzahl Raten abgemacht wurde.