Nein. Auftraggeber des ­Abschleppdienstes ist der Wirt. Somit muss er auch fürs Abschleppen bezahlen. Ob er anschliessend auf Sie zurückgreifen kann, hängt von den konkreten Umständen ab. Ein Grund­eigentümer darf unberechtigt parkierte Autos zwar durchaus abschleppen lassen –  aber nur dann auf Kosten des Falschparkierers, wenn dies verhältnismässig ist. Und davon kann nicht die Rede sein, wenn dem ­Eigentümer durch das ­widerrechtliche Abstellen eines Fahrzeuges keinerlei Nachteil entsteht.