Die gut 50-jährige Vermieterin erscheint mit ihrem Anwalt vor der Einzelrichterin. Auch der etwa gleichaltrige Mieter wird von einer Anwältin begleitet. 

Die Klägerin verlangt vom ausgezogenen Mieter exakt 27 694 Franken. Laut ihrem Anwalt sei der Mieter vor rund zehn Jahren in ein Haus mit Garten in tadellosem Zustand eingezogen. Damals wurde ein Einzugsprotokoll erstellt. «Darin waren keinerlei Mängel, auch nicht im Garten, festgestellt worden»...