Seit 2006 ermöglicht das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung die Einsicht in amtliche Dokumente. Ausgenommen sind Schriftstücke, deren Veröffentlichung überwiegende private oder öffentliche Interessen gefährden würden. Trotzdem gibt es Bundesstellen, die Auskünfte verweigern oder hintertreiben.



Letztes Jahr sind laut dem Eidgenössischen Öffentlichkeitsbeauftragten Hanspeter Thür beim Bund 5...