1. Muss man für die Aufnahme Gesundheits­fragen beantworten?

Nein. Für die Grundversicherung nicht. Wenn man eine Zusatzversicherung beantragt, sind Gesundheitsfragen jedoch erlaubt.

  1. Was übernimmt die Grundversicherung?

Die Leistungen sind für alle Versicherten gleich. Die Krankenkassen dürfen nicht mehr und nicht weniger zahlen, als Gesetz und Verordnungen vorschreiben. 

  1. Darf man die Rech­nungen sammeln, bis die Jahresfranchise überschritten ist, und dann alle zusammen der Kasse schicken?

Ja. So kann man sich und der Krankenkasse Aufwand und Kosten sparen.

  1. Wie geht man vor, wenn die Kasse be­zahlte Rechnungen nicht zurückerstattet?

Man sollte bei der Kasse reklamieren. Danach kann man sich an den Krankenkassen-Ombudsman wenden. Ist auch dies erfolglos, bleibt nur eine Klage gegen die Kasse. Zuständig sind die kantonalen Versicherungsgerichte. Das Verfahren ist kostenlos.

  1. Kann man für eine Weltreise die Grund­ver­si­che­rung sistieren?

Nein. Massgeblich ist der Wohnsitz. Wer eine Welt­reise unternimmt, wechselt den Wohnsitz nicht, ist weiterhin obligatorisch versichert und hat Anspruch auf Leistungen.

  1. Was gilt während des Militärdienstes?

Soldaten sind über die Militärversicherung abgedeckt. Deshalb müssen sie während der Militärzeit keine Prämien zahlen, sofern der Dienst mehr als 60 aufeinanderfolgende Tage dauert.

  1. Kann man jederzeit einem Hausarztmodell beitreten?

Ein Beitritt ist jeweils auf Beginn des nächsten Monats möglich, die Kündigung hingegen nur auf Ende Jahr.

  1. Dürfen Kranken­kassen die Leistungen einschränken, wenn man mit den Prämien im Rückstand ist? 

Ja. Zuerst muss die Kasse mahnen und betreiben. Geht sie leer aus, muss der Wohnkanton 85 Prozent der ausstehenden Prämien zahlen. Die Kantone dürfen schwarze Listen von Prämienschuldnern führen. Das kann bedeuten, dass man in der Apotheke keine Medikamente mehr erhält oder bei geplanten Operationen abgewiesen wird – ausser bei Notfällen. Zudem darf man die Kasse nicht wechseln, bis alle Schulden getilgt sind.

  1. Wird bei einer Be­handlung, die über den Jahreswechsel dauert, zwei Mal die Franchise fällig?

Ja. Massgebend ist das Behandlungsdatum. Und die Franchise ist für jedes Kalenderjahr zu zahlen.

  1. Kann man die Grund­versicherung wechseln und die Zusatz­ver­si­che­rungen bei der alten Kasse belassen?

Ja. Die Grund- und allfällige Zusatzversicherungen kann man bei zwei verschiedenen Kassen abschliessen. Die Krankenkasse muss eine teilweise Kündigung akzeptieren. Im Schreiben sollte man genau festhalten, welche Versicherung aufgelöst werden und welche bestehen bleiben soll.