1. Was versteht man unter Sorgerecht?

Es ist das Recht und die Pflicht, die für das Kind ­nötigen Entscheidungen zu treffen. Wer das Sorgerecht hat, ist verantwortlich für  die Betreuung, Erziehung, Vertretung und Vermögensverwaltung der Kinder.

  1. Wer hat das Sorgerecht bei verheirateten Eltern? 

Beide Elternteile üben die Rechte und Pflichten gemeinsam aus. 

  1. Wer hat das Sorgerecht, wenn die Eltern ledig sind?

Dann steht das Sorgerecht grundsätzlich der Mutter allein zu. Die Eltern können jedoch durch eine schriftliche Erklärung das gemeinsame Sorgerecht verein­baren. Das geschieht häufig bei der Anerkennung des Kinds durch den Vater.

  1. Wo kann man die Erklärung abgeben?

Erfolgt die gemeinsame Erklärung gleichzeitig mit der Anerkennung der Vaterschaft, kann sie gegenüber dem Zivilstandsamt abgegeben werden. Erfolgt sie erst nach der Anerkennung oder nach einem Vaterschaftsurteil, ist sie an die Kindesschutzbehörde zu richten. 

  1. Was geschieht bei Scheidung? 

Die Eltern behalten grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht. Es wird nur dann einem Elternteil allein zugesprochen, wenn dies zur Wahrung des Kindeswohls nötig ist.

  1. Was kann ein Elternteil allein entscheiden?

Der Elternteil, der das Kind gerade betreut, kann allein über alltägliche oder dringliche Angelegenheiten entscheiden.

  1. Welche Rechte hat der nicht sorgebe­rechtigte Elternteil? 

Liegt das Sorgerecht nur bei einem Elternteil, hat auch der andere ein Recht auf persönlichen Verkehr mit dem Kind. Er soll überdies über besondere Ereignisse im Leben des Kinds und den Wechsel des Aufenthaltsortes informiert werden. Vor Entscheidungen, die für die Entwicklung des Kinds wichtig sind, soll er angehört werden. Auch kann er unter anderem bei Lehrern und Ärzten Auskünfte über Zustand und Entwicklung des Kinds einholen. 

  1. Kann die Zuteilung des Sorgerechts wieder geändert werden? 

Ja, sofern dies wegen wesentlicher Veränderung der Verhältnisse seit der letzten Festlegung der elterlichen Sorge zum Wohl des Kinds angezeigt ist. Ins Rollen bringen kann dies ein Elternteil, das Kind oder die Kindesschutzbehörde.

  1. Wer ist zuständig?

Wenn die Eltern sich einig sind, ist immer die Kindesschutzbehörde zuständig, bei Uneinigkeit je nach Fall die Kindesschutzbehörde oder das Gericht.

  1. Was passiert, wenn ein Elternteil stirbt?

Bestand ein gemeinsames Sorgerecht, steht das Sorgerecht automatisch dem überlebenden Elternteil zu. Stirbt der alleinige Inhaber des Sorgerechts, geht dieses nicht einfach auf den an­deren Elternteil über. Dann entscheidet die Kindesschutzbehörde über das Sorgerecht.