Zu wenig geheizt: Mieter für Schimmel verantwortlich
| Ein Ehepaar meldet der Verwaltung wiederholt, in der Mietwohnung habe es Schimmel. Vor Gericht fordert es die Behebung dieses Mangels sowie eine Reduktion des Mietzinses. Die Vermieterin fordert den vollen Betrag.
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