1 Darf jedermann einen Verein gründen?
Ja, das ist sogar in der Bundesverfassung verankert.

2 Wie viele Personen braucht es mindestens, um einen Verein zu gründen?
Zwei Personen genügen bereits.

3 Wie gründet man einen Verein?
Die Vereinsgründer müssen sich entschliessen, einen gemeinsamen Zweck erreichen zu wollen. Dann sind schriftliche Statuten zu verfassen, aus denen der Zweck, die Finanzierung und Einzelheiten zur Organisation hervorgehen.

4 Welchen Zweck darf ein Verein haben?
Der Verein ist grundsätzlich nur für ideelle Zwecke zugelassen wie beispielsweise Sport, Geselligkeit, Wohltätigkeit oder Politik – jedoch nicht für wirtschaftliche Aufgaben, die einen direkten finanziellen Vorteil für die Mitglieder haben.

5 Muss ein Verein im Handelsregister ein­ge­tragen werden?
Ja, falls der Verein ein kaufmännisches Gewerbe betreibt – etwa eine Zeitung herausgibt oder Serviceleistungen erbringt. Für andere Vereine ist der Eintrag fakultativ. Der Vorteil: Bei einem Eintrag sind die Unterschriftsberechtigten klar.

6 Ist ein Verein mit viel Bürokratie ver­bun­den?
Nein. Ein Verein sollte einmal jährlich eine Mitgliederversammlung durchführen. Sie ist vor allem für die Jahresrechnung, die Wahl des Vorstandes oder anderer Gremien, die Aufsicht und Entlastung der Gewählten sowie für allfällige Statutenänderungen zuständig.

7 Sind eine Trak­tan­den­liste und ein Protokoll nötig?
Ja. Die Geschäfte, die in der Mitgliederversammlung behandelt werden, sind rechtzeitig anzukündigen. Die gefassten Be­schlüs­se müssen protokolliert werden. Das Protokoll ist spätestens bei der nächsten Mitgliederversammlung zu genehmigen.

8 Kann man sich gegen einen Vereinsbeschluss wehren?
Ja. Mitglieder können einen Beschluss der Mitgliederversammlung innerhalb von 30 Tagen beim Gericht anfechten. Allerdings ist eine solche Beschwerde höchstens erfolgreich, wenn der Beschluss das Gesetz oder die Vereinsstatuten verletzt hat.

9 Sind die Vereins­mit­glie­der zur Zahlung von Mitgliederbeiträgen verpflichtet?
Nein, Mitgliederbeiträge können nur dann verlangt werden, wenn die Statuten des Vereins es ausdrücklich vorsehen.

10 Wer haftet für die Schulden des Vereins?
Das Vereinsvermögen. Die Statuten des Vereins können aber eine persönliche Haftung oder eine Nachschusspflicht von Mitgliedern vorsehen.