Nein. Der Arbeitgeber muss auf die Gesundheit der Belegschaft Rücksicht nehmen. Angestellte dürfen nicht überfordert werden. Ein teilweise arbeitsunfähiger Mitarbeiter darf somit nicht mit mehr Arbeit belastet werden, als seine Gesundheit zulässt. Und seine Genesung darf nicht gefährdet werden. Folglich müssen Sie nicht mehr als vier Stunden pro Tag arbeiten.