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saldo 4/2005
02.03.2005
Nein. Sie haben das Recht, auf den vorzeitigen Auszugstermin einen Nachmieter zu stellen. Lehnt es der Vermieter ab, mit diesem einen Vertrag einzugehen, müssen Sie ab dem Auszug keine Miete mehr zahlen. Tipp zum Vorgehen: Fragen Sie den Vermieter, ob Sie trotz seines eigenen Kandidaten noch Nachmieter suchen sollen. Bejaht er, müssen Sie einen zahlungsfähigen Nachmieter finden, der die Wohnung zu den bestehenden Bedingungen und ab dem Auszugstermin übernimmt. Lassen Sie sich dies vom Nachfolger schriftlich bestätigen.
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