Eltern müssen ihre Kinder bis zum Abschluss der Erstausbildung unterstützen, sofern es ihnen finanziell und persönlich zumutbar ist. Das Gericht entscheidet im Rahmen eines Scheidungsverfahrens aber nur über die Unterhaltsansprüche von ­minderjährigen Kindern. Da Ihre Enkelin bei der Scheidung ihrer Eltern bereits ­volljährig war, muss sie ihren Anspruch auf Unterhaltsbeiträge gegen die Eltern selbst geltend machen. Kann sie sich mit Vater und Mutter nicht einigen, kann sie beim ­Gericht Klage einreichen.