Ist die festgelegte Entschädigung im Vorsorgeauftrag verbindlich?
«Ich möchte einen Vorsorgeauftrag verfassen. Im Falle meiner Urteilsunfähigkeit soll meine Tochter mich in meinen persönlichen und finanziellen Angelegenheiten vertreten. Es ist mir ein Anliegen, dass sie dafür anständig vergütet wird. Muss die Erwachsenenschutzbehörde bei der Prüfung des Vorsorgeauftrags die von mir festgelegte Entschädigung akzeptieren?»
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