Vermieter muss handeln
Feuchte Wände und Schimmel: Zu seltenes Lüften ist die häufigste Ursache für Pilzbefall in der Wohnung. Doch nicht immer ist der Mieter schuld. Auch unfachmännische Sanierungen können die Probleme auslösen.
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K-Tipp 08/2015
22.04.2015
Der in der Sendung «Kassensturz» geschilderte Fall ist typisch: Drei Wochen nach dem Einzug entdeckte ein Mieter in seinen Keller- und Wohnräumen einen starken Schimmelbefall. Als er sich bei der Hausverwalterin beschwerte, warf sie dem Mieter vor, er habe zu wenig gelüftet.
Ein vom «Kassensturz» angefragter Bauphysiker kam im konkreten Fall aber zu einem anderen Schluss: «Das betroffene Haus ist vor zwei Jahren falsch saniert worden.&raq...
Der in der Sendung «Kassensturz» geschilderte Fall ist typisch: Drei Wochen nach dem Einzug entdeckte ein Mieter in seinen Keller- und Wohnräumen einen starken Schimmelbefall. Als er sich bei der Hausverwalterin beschwerte, warf sie dem Mieter vor, er habe zu wenig gelüftet.
Ein vom «Kassensturz» angefragter Bauphysiker kam im konkreten Fall aber zu einem anderen Schluss: «Das betroffene Haus ist vor zwei Jahren falsch saniert worden.» Die neuen, luftdichten Fenster würden die Luftzirkulation reduzieren. Deshalb nehme die Feuchtigkeit zu, was an den kalten Wänden unweigerlich zu Schimmel führe.
Der Mieter forderte von der Verwalterin eine Mietzinsreduktion, weil er die befallenen Räume nicht mehr voll benutzen konnte. Die Verwalterin lehnte dies ab. Ihre Begründung: Die Räume seien sehr wohl weiterhin bewohnbar. Die Betroffenen wollen den Fall jetzt an die Schlichtungsbehörde weiterziehen.
Wer trotz regelmässigen Lüftens in der Wohnung Schimmel findet, sollte den Vermieter mit eingeschriebenem Brief auffordern, das Problem innert Monatsfrist zu beheben. Denn Schimmel in der Wohnung gefährdet die Gesundheit. Bleibt der Vermieter trotzdem untätig, kann man den Mietzins beim Gericht hinterlegen und eine angemessene Herabsetzung des Mietzinses verlangen.
- Mehr zum Thema Mängel liefert der «Saldo»-Ratgeber «Das Mietrecht im Überblick»; über Tel. 044 253 90 70 oder www.ktipp.ch.
- Der K-Tipp-Musterbrief «Hinterlegung des Mietzinses» ist zu finden unter www.ktipp.ch/Service/Musterbriefe.
- Die Gratisbroschüre «Vorsicht Schimmel: Eine Wegleitung zu Feuchtigkeitsproblemen und Schimmel in Wohnräumen» des Bundesamtes für Gesundheit gibts unter Bag.admin.ch/Themen/Chemikalien/Wohngifte/Gesund wohnen/Feuchtigkeitsprobleme.
- So verhindert man Schimmel in der Wohnung
- Je wärmer die Luft, desto mehr Feuchtigkeit kann sie aufnehmen. Irgendwann ist sie gesättigt. Kommt dann weiterer Wasserdampf dazu oder kühlt die Luft ab, bildet sich an den kältesten Stellen in der Wohnung Kondenswasser.
- 45 bis 50 Prozent Luftfeuchtigkeit sind in geheizten Räumen ideal. Am besten misst man sie mit einem Feuchtigkeitsmesser (Hygrometer). Solche Geräte gibts schon ab wenigen Franken.
- Für Feuchtigkeitsprobleme anfällig sind vor allem Räume mit Aussenwänden – insbesondere, wenn man darin noch zusätzlichen Dampf produziert (Duschen, Wäschetrocknen, Bügeln oder Kochen).
- Anzeichen für hohe Luftfeuchtigkeit: Die Scheiben beschlagen sich, es bildet sich Kondenswasser bei Fenstern und in Mauerecken, es riecht muffig, in schlimmen Fällen zeigen sich Schimmelflecken.
- Das einfachste Mittel gegen zu feuchte Luft ist Lüften – am besten mehrmals pro Tag ein paar Minuten Durchzug. Das funktioniert bei tiefen Aussentemperaturen sehr gut: Warme, feuchte Raumluft raus – trockene Kaltluft rein. Ist es draussen jedoch wärmer als drinnen (wenn man zum Beispiel im Sommer kühle Kellerräume lüftet), so treibt man den Teufel mit dem Beelzebub aus. Auch dauerhafte Luftzufuhr, zum Beispiel bei ständig geöffneten Kippfenstern, kann kontraproduktiv sein: Die Luft kann Böden und Wände unnötig abkühlen und zur Bildung von Kondenswasser führen. Ausserdem wird so Heizenergie verschwendet.