Es kommt darauf an. Wenn die Psychotherapeutin kurzfristig keinen anderen Patienten mehr einplanen konnte, darf sie Ihnen den Termin in Rechnung stellen. Denn durch Ihre Absage ist der Therapeutin ein finanzieller Schaden entstanden. Anders ist es, wenn sie ­ohnehin ein volles Wartezimmer hat: Dann behandelt sie andere, wenn ­jemand abgesagt hat.