Man kann nicht aus der Kirche austreten - und gleichwohl katholisch bleiben. Dies hat das Bundesgericht kürzlich bestätigt. In Luzern wollte eine Frau zwar aus der Kirchgemeinde und aus der Landeskirche austreten, aber weiterhin der römisch-katholischen Glaubensgemeinschaft angehören.

Die Frau ging bis vor Bundesgericht. Vergeblich. Begründung: Die in der Bundesverfassung verankerte Glaubensfreiheit werde durch die Verweigerung des Teilaustritts nicht verletzt. Sie vermittle lediglich einen Anspruch darauf, die Religion frei zu wählen, einer Religionsgemeinschaft beizutreten, anzugehören oder aus ihr auszutreten.

Bundesgericht, Urteil 2P.16/2002 vom 18. Dezember 2002