Immer wieder schliessen Unternehmen und Privatpersonen ungewollt Verträge für Einträge in nutzlose Branchenverzeichnisse ab. Wer die zumeist massenhaft verschickten Formulare nur flüchtig liest und ohne genaue Prüfung unterzeichnet retourniert, kann eine böse Überraschung erleben, die ins Geld geht. Die Kosten liegen zwischen 300 und 1700 Franken – pro Jahr.

Der Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken in diesem Bereich wurde 2012 zwar gesetzlich verbessert. Doch das hat die Registerhaie nicht abgeschreckt. Ihre Masche bleibt die gleiche: Der Empfänger des Formulars soll angeblich bloss die Richtigkeit der Adresse bestätigen. Die schwerfällig formulierten Vertragsklauseln werden derweil im Kleingedruckten versteckt.

Tipps zum richtigen Verhalten

In einer überarbeiteten Broschüre weist das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auf die verschiedenen fragwürdigen Methoden der Adressbuchschwindler hin. Das Seco sagt darin auch, was man gegen Adressbuchschwindler tun kann. Besonders hilfreich: Opfer finden dort vorformulierte Textbausteine für die Anfechtung des Vertrags oder die Anzeige bei der Polizei.

Wer sich getäuscht fühlt, soll laut Seco zuerst folgendermassen vorgehen: Rechnung nicht bezahlen und den Vertrag unverzüglich mit eingeschriebenem Brief anfechten. Ein einziges Schreiben genügt. Auf Diskussionen mit dem Registerhai muss man sich danach nicht einlassen. Allfällige Schreiben von ihm können gemäss Seco nämlich schlicht und einfach ignoriert werden.

Das Anfechtungsschreiben sollte im Minimum folgenden Inhalt haben: «Ich bin durch Ihr Formular getäuscht worden. Deshalb ist kein gültiger Vertrag zustande gekommen». Im Falle einer Betreibung empfiehlt das Seco, Rechtsvorschlag zu erheben. Am besten gleich vor dem Betreibungsbeamten.