Die umstrittene Chemikalie Triclosan ist ab kommendem Jahr in der Schweiz als Desinfektionsmittel verboten. Das bestätigt das Bundesamt für Gesundheit auf Anfrage von saldo. Die Hersteller dürfen den umstrittenen Stoff ab Mitte Februar 2017 zum Beispiel nicht mehr antibakteriellen Reinigungsmitteln, Seifen oder Abfallbeuteln beifügen.

 Hintergrund ist ein Entscheid der EU-Kommission. Sie erliess Ende Januar ein entsprechendes Verbot.

Triclosan steht laut der Vereinigung Schweizer Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz im Verdacht, Hormone zu beeinflussen und krebserregend zu sein. Zudem soll der Stoff Spermien, Leber und Muskeln schädigen, sich im Körper anreichern und Antibio­tikaresistenzen auslösen können.

Martin Forter von der Vereinigung Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz begrüsst das Teilverbot als «Schritt in die richtige Richtung». Er fordert jedoch ein generelles Verbot. In der Schweiz ist Triclosan in Kosmetika bis zu einer Konzentration von 0,3 Prozent weiterhin erlaubt («K-Tipp» 13/15). So findet sich der Stoff auch in Zahnpasten, Duschgels oder Fusscremes. Daran ändert auch das Biozid-Verbot nichts, da Kosmetikartikel generell davon ausgenommen sind. 

Konsumenten sollten daher beim Kauf von Kosmetikartikeln weiterhin auf die Liste der Inhaltsstoffe schauen. Die nötigen Informationen liefert die Produktdatenbank www.codecheck.ch oder eine ständig aktualisierte Liste mit triclosanhaltigen Kosmetikartikeln unter www.aefu.ch.