Es geschah vor drei Wochen: Als ich nach dem ersten Waschgang die Waschmaschine leeren wollte, stand der Keller knöcheltief unter Wasser. Irgendetwas war mit der Waschmaschine nicht in Ordnung. Ich alarmierte den Hauswart, und wenig später war ein Sanitärmonteur zur Stelle, der den Schaden reparierte.

Nun verlangt der Vermieter, dass meine Nachbarin und ich die Rechnung - 270 Franken - übernehmen, weil der Schaden zweifellos von einer von uns beiden verursacht worden sei. Ich bin mir aber keines Verschuldens bewusst. Muss ich trotzdem zahlen?

Nein! Wenn nicht bewiesen werden kann, wer die Waschmaschine kaputt gemacht hat, kann der Vermieter keine der Mieterinnen belangen. Denn für den Schaden aufkommen muss nur, wer ihn verursacht hat. Findet der Vermieter die Schuldigen nicht, muss er die Reparaturkosten selbst übernehmen.

hrs