Viele Internet-Nutzer ärgerten sich: Sie wollten Gratis-Software, -Klingeltöne oder -Rätsel herunterladen. Sie hatten den versteckten Hinweis auf die Abo-Gebühren nicht gesehen und erhielten bald ungerechtfertigte Rechnungen. Sie waren in eine Abo-Falle getappt. Darunter waren auch viele K-Tipp-Leser (siehe K-Tipp-Warnliste «Abo-Fallen im Internet»). Viele dieser Websites wurden in Deutschland betrieben.

Doch: Seit August gilt in Deutschland für private Vertragsabschlüsse im Internet die «Buttonlösung». Unmittelbar vor Absenden einer Bestellung muss der Kunde über wesentliche Vertragsinhalte wie Preis und automatische Vertragsverlängerung aufgeklärt werden. Und der Bestellbutton muss mit «zahlungspflichtig bestellen» beschriftet sein.

Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Deutschland zeigt nun, dass das Gesetz seine Wirkung nicht verfehlt hat: Von 109 überprüften Abo-Fallen waren 88 nicht mehr aktiv und bei weiteren 13 war keine Anmeldung möglich.

Die Verbraucherzentralen geben trotzdem keine Entwarnung. Es sei gut, möglich, dass die Websites später wieder aktiviert würden.