Ja. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses führt nicht zum Erlöschen Ihres Anspruchs. Die Unfallversicherung wird Ihnen somit weiterhin ein Taggeld auszahlen – und zwar bis zur Wiedererlangung Ihrer vollen Arbeitsfähigkeit oder bis zum Beginn einer allfälligen Invalidenrente. Bei voller Arbeitsunfähigkeit beträgt das Taggeld 80 Prozent des versicherten Verdienstes, bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit wird es entsprechend angepasst. Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes beträgt 126 000 Franken.