Videos, die man auf dem Portal Youtube veröffentlicht, sind für alle einsehbar, etwa das Mitarbeiter-Schulungsvideo eines kleinen Betriebs. Es geht aber auch anders: Man kann festlegen, dass das Video nicht öffentlich sein soll, sondern nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich ist. Zwei Einschränkungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung: Die beiden Auswahlfelder «Nicht gelistet» und «Privat». Sie befinden sich gleich unterhalb des Hochlade-Buttons.

«Nicht gelistet» heisst: Das Video wird von Unberechtigten mit einer Suche auf Youtube oder Google nicht gefunden. Versendet man den entsprechenden Link des Videos an Freunde, können die Empfänger sich den Film trotzdem anschauen.

Videos, die mit «Privat» bezeichnet sind, können von Dritten nicht eingesehen werden. Man kann das Video auch nicht anschauen, wenn man den entsprechenden Link kennt. Diese Einstellung eignet sich deshalb hauptsächlich zur Verwaltung der eigenen Videos. 

Ausnahme: Wer sein Youtube-Konto mit dem Google+-Konto, dem Google-Pendant zu Facebook, verbindet, kann bei You­tube im Menü «Privatsphäre-Einstellungen» eingeben, wer das Video sehen darf. So ist es zum Beispiel möglich, das Video des eigenen Kindes nur der Tante in den USA zugänglich zu machen. 

Diese Einstellungen lassen sich nachträglich ändern. Dazu einfach auf Youtube bei einem Video auf «Informationen und Einstellungen» klicken (Stift-Symbol) und die Ansicht von «öffentlich» auf «privat» wechseln.