Leser A. B. aus Bremgarten AG kaufte sich ein Reiheneinfamilienhaus. Im Herbst 2010 schloss er bei der Raiffeisenbank Zufikon eine Festhypothek über 190 000 Franken ab. Die vereinbarte Laufzeit betrug vier Jahre, der Zinssatz 1,7 Prozent.
Vor kurzem lief die Hypothek ab. Rund einen Monat vorher hatte sich B. bei der Bank gemeldet. Er wollte die Hypothek zurückzahlen. Das gehe nicht, belehrte ihn die Bank. Er habe die sechsmonatige Kündigungsfrist verpasst. Tatsächlich: Alle Raiffeisenbanken schliessen gemäss der Raiffeisen-Sprecherin Sonja Stieglbauer unabhängig von der Art der Hypothek zusätzlich einen «Basis-Kreditvertrag» ab. Er enthält eine sechsmonatige Kündigungsfrist. Auch in der von B. zusätzlich unterschriebenen «Produktevereinbarung Festhypothek» schreibt die Bank, die Hypothek sei sechs Monate vor Ablauf schriftlich zu kündigen – sonst werde der Kredit als «variable Hypothek zu den dann geltenden Zinssätzen weitergeführt».
Dem heutigem Recht würde die Klausel wohl nicht mehr genügen
Für B. hat die verpasste Kündigungsfrist teure Folgen: Denn jetzt muss er ein halbes Jahr die Hypothek weiterführen – und das zu einem rekordverdächtigen Zins von 2,75 Prozent.
Dagegen kann sich B. kaum wehren: Sein Hypothekarvertrag stammt aus dem Jahr 2010. Damals galt das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb noch nicht. Seit dem 1. Juli 2012 dürfen Allgemeine Geschäftsbedingungen die Kunden nicht mehr stark benachteiligen. Laut dem Berner Rechtsprofessor Thomas Koller würde die Kündigungs- und Verlängerungsklausel von 2010 gemäss heutigem Recht vor Gericht kaum standhalten: «Die Verlängerung als variable Hypothek für mindestens sechs Monate ist für den Kunden sehr nachteilig.»
Die Raiffeisen-Sprecherin begründet die Kündigungsfrist damit, dass man «bei Ablauf einer Festhypothek einen vertragslosen Zustand» vermeiden wolle. Gemäss Koller würde sich das auch verhindern lassen, indem eine Bank ihre Kunden vor Ablauf der Hypothek kontaktiert.
Raiffeisen ist nicht die einzige Bankengruppe, die bei Festhypotheken mit Kündigungsfristen arbeitet. Das ergab eine Umfrage von saldo bei gut zwanzig Banken. Resultat: Neben den Raiffeisenbanken haben auch die Nid- und Obwaldner Kantonalbanken eine sechsmonatige Kündigungsfrist. Wer nicht gekündigt hat, zahlt ebenfalls den für variable Hypotheken geltenden Zins.
Die Basler Kantonalbank und die Bank Coop sehen in den Verträgen eine dreimonatige Kündigungsfrist vor. Ohne rechtzeitige Kündigung erfolgt auch hier eine Weiterführung als variable Hypothek.
Bei manchen Banken genügt ein Bescheid zwei Tage vor Ablauf
Bei der Schwyzer und Urner Kantonalbank muss man spätestens zwei Werktage vor Verfall einer Festhypothek eine neue Vereinbarung mit der Bank treffen. Sonst läuft der Kredit ebenfalls als variable Hypothek mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten weiter.
Keine Kündigungsfrist kennen: Aargauer Kantonalbank, Appenzeller Kantonalbank, Basellandschaftliche Kantonalbank, Credit Suisse, Glarner Kantonalbank, Graubündner Kantonalbank, Luzerner Kantonalbank, Migros-Bank, Postfinance, Schaffhauser Kantonalbank, St. Galler Kantonalbank, Thurgauer Kantonalbank, UBS, Valiant, Zuger Kantonalbank und Zürcher Kantonalbank.
Festhypothek: Das müssen Sie wissen
- Festhypotheken werden über einen Zeitraum von einem bis zu 25 Jahren abgeschlossen.
- Der Zins gilt für die ganze vereinbarte Zeitdauer.
- Rückzahlungen in der Laufzeit sind nicht möglich.
- Eine vorzeitige Kündigung ist in der Regel möglich, aber jeweils mit hohen Kosten verbunden.
- Kündigungsfristen bei Festhypotheken sollte man vor dem Unterschreiben aus den Verträgen streichen.
- Laufende Festhypo-thekarverträge sollten sofort gekündigt werden, sofern der Vertrag eine Kündigungsfrist vorsieht und bei Nichtbenutzung eine Verteuerung der Hypothek eintritt. Dann läuft die Hypothek ohne Nachteil am definierten Datum aus. Sie kann dann nach Belieben zurückgezahlt, neu verhandelt oder zu einer anderen Bank gezügelt werden.
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