Bei den Kantonssteuern sind verheira­te­te Paare häufig bevorteilt (saldo 3/14). Dies ­be­stätigt nun ein Bericht des eidgenössischen Fi­nanz­­departements und nennt Zahlen: Die Steuerbelastung von Ehepaaren könne mehr als 10 Prozent tiefer sein als bei ledigen Paaren, die zusammen gleich viel verdienen. 

Laut dem Finanzdepartement profitieren Ehepaare am meisten in den Kantonen Appenzell-Innerrhoden, Baselland, Freiburg, Genf, St. Gallen und Thurgau. In diesen Kantonen können die Ehepartner ihr Gesamteinkommen vor dem Versteuern durch zwei teilen (Vollsplitting). Das ergibt einen tieferen Steuersatz.

Höhere Bundessteuern für tiefe Einkommen

Bei den Bundessteuern werden Kon­kubinatspaare und Rentner mit eher tiefen Einkommen stärker zur Kasse gebeten.

Anders bei einem Nettoeinkommen des Paars ab 80 000 Franken (Aufteilung je 50 Prozent) bzw. ab rund 110 000 Franken (Auf­tei­lung 70 zu 30) Prozent: Hier zahlen Zweiverdiener-Ehepaare mehr als ledige Paare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Mehr Bundessteuern zahlen auch Rentnerehepaare mit einem Nettoeinkommen ab 50 000 Franken (Aufteilung je 50 Prozent) bzw. ab 60 000 Franken (Aufteilung 70 zu 30 Prozent). 

Unabhängig vom Einkommen fahren Einverdiener-Konkubinatspaare mit oder ohne Kinder schlechter als Verheiratete. Die Ungerechtigkeiten bei den Einkommenssteuern könnten ganz einfach beseitigt werden: Durch eine Besteuerung aller Schweizer ohne Rücksicht auf den Zivilstand. Doch bisher wollte die Mehrheit des Parlaments davon nichts wissen. 

Ende 2013 kam das Bundesgericht zum Schluss: 

Die Konkubinatspaare sind bei den Sozialversicherungen gegenüber Verheirateten finanziell benachteiligt (saldo 8/15).