Velovignette und Garantiefonds
Inhalt
saldo 8/2000
26.04.2000
Die Velovignette erbringt den Nachweis, dass für das betreffende Fahrrad eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Kommen durch den Betrieb des Fahrrades Drittpersonen zu Schaden oder werden Sachen von Drittpersonen beschädigt, zahlt die Haftpflichtversicherung. Eine Unfall- oder Diebstahlversicherung ist in der Vignette nicht enthalten.
Fehlt die Velovignette, weil keine gekauft oder die bestehende gestohlen wurde, tritt an die Stelle der Haftpflichtversicherung der Nat...
Die Velovignette erbringt den Nachweis, dass für das betreffende Fahrrad eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Kommen durch den Betrieb des Fahrrades Drittpersonen zu Schaden oder werden Sachen von Drittpersonen beschädigt, zahlt die Haftpflichtversicherung. Eine Unfall- oder Diebstahlversicherung ist in der Vignette nicht enthalten.
Fehlt die Velovignette, weil keine gekauft oder die bestehende gestohlen wurde, tritt an die Stelle der Haftpflichtversicherung der Nationale Garantiefonds. Unfälle können unter der Gratisnummer 0800 831 831 gemeldet werden. Es ist unbedingt erforderlich, dass über den Unfall ein Polizeirapport erstellt wurde.
Der Garantiefonds wird nach Gesetz erst leistungspflichtig, wenn feststeht, dass kein anderer Versicherer den Schaden übernehmen muss. Diese Regelung kann sich für das Unfallopfer nachteilig auswirken: Kommen in einem komplizierten Fall mehrere Versicherungen in Frage, muss sich der Geschädigte zuerst mit den Versicherungen auseinander setzen.
Im Vorstand des Garantiefonds wird zurzeit über eine kundenfreundlichere Lösung diskutiert: Erwünscht wäre, dass der Fonds vorleistungspflichtig wird, wenn nicht innert nützlicher Frist nach dem Unfall feststeht, welche Versicherung für den Schaden aufkommt. Die Vorleistungspflicht müsste allerdings im Gesetz verankert werden.