USA verlangt neu Steuern von Schweizer Erben
Wer US-Aktien in seinem Depot hat, muss neu Erbschaftssteuern an die USA abliefern. Auch wenn er in der Schweiz lebt und sich das Depot hier befindet.
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saldo 06/2011
27.03.2011
Letzte Aktualisierung:
29.03.2011
Thomas Lattmann
Zusammen mit anderen Kundinnen und Kunden erhielt auch Suzanne Walter aus Wil SG (Name geändert) im Februar Post von der Migros Bank. Die Bank weist die saldo-Leserin in ihrem Schreiben darauf hin, dass sich in ihrem Depot US-Wertschriften befinden.
Dies könne im Erbfall ein Nachteil sein: Per 1. Januar 2011 hätten die USA die Erbschaftssteuer wieder eingeführt. Davon seien auch Schweizer Anleger betroffen, wenn ihre US-Wertschriften den Betrag von 60 00...
Zusammen mit anderen Kundinnen und Kunden erhielt auch Suzanne Walter aus Wil SG (Name geändert) im Februar Post von der Migros Bank. Die Bank weist die saldo-Leserin in ihrem Schreiben darauf hin, dass sich in ihrem Depot US-Wertschriften befinden.
Dies könne im Erbfall ein Nachteil sein: Per 1. Januar 2011 hätten die USA die Erbschaftssteuer wieder eingeführt. Davon seien auch Schweizer Anleger betroffen, wenn ihre US-Wertschriften den Betrag von 60 000 US-Dollar übersteigen. Offenbar ist den hochverschuldeten USA jedes Mittel recht, um mehr Steuergelder einzutreiben.
Keine genauen Angaben über Höhe der Steuer
Die Steuerbehörde der USA zählt dazu auch Aktien von amerikanischen Unternehmen wie beispielsweise IBM, Apple oder Wal-Mart – und zwar ungeachtet des Aufbewahrungsortes. Selbst US-Obligationen, Schuldscheine und Versicherungsansprüche fallen möglicherweise unter das neue Gesetz.
Wenn also ein Schweizer Bürger in seinen Schweizer Bankdepots US-Wertschriften über einen Wert von 70 000 US-Dollar aufbewahrt und diese an seinen Sohn vererbt, ist dieser gegenüber dem US-Fiskus steuerpflichtig.
Wie hoch die Erbschaftssteuer ausfällt, konnte auf Anfrage von saldo niemand genau sagen. Gemäss dem St. Galler Steuerexperten Bruno Eugster sind die Sätze jedenfalls «einschneidend und progressiv gestaltet». Der Höchstsatz wird ab 5 Millionen US-Dollar fällig und beträgt 35 Prozent.
Auch die UBS warnte Anfang Jahr betroffene Kunden in der Schweiz. Die Credit Suisse und die Zürcher Kantonalbank wollen dies noch nachholen. Die Banken empfehlen den Kunden, sich an einen Steuerberater zu wenden.
USA: Saftige Bussen für Steuerhinterziehung
Ein spezialisierter Steuerberater ist Walter Frei von der Zürcher Anwaltskanzlei Bill Isenegger Ackermann. Etliche Klienten haben ihn wegen der US-Erbschaftssteuer angefragt. Noch sei unklar, wie die Regelung umgesetzt werde.
«Die Prognose, dass das Ganze nicht so heiss gegessen wie gekocht wird, würde ich nicht stützen. Die USA haben Möglichkeiten, ihren Forderungen Nachdruck zu verschaffen.» Frei kann sich vorstellen, dass die US-Steuerbehörde Zugriff auf Namenaktienregister erhält.
Zudem dürfte sie Exempel statuieren, um säumige Steuerpflichtige einzuschüchtern. In den USA drohen bei Steuerhinterziehung empfindliche Bussen. Frei rät den Erblassern, Fonds umzuschichten oder aus US-Wertschriften auszusteigen.