Ja. Laut Gesetz erlischt der Taggeldanspruch erst bei Wiedererlangung der vollen Arbeits­fähigkeit, mit Beginn einer Rente oder mit dem Tod des Versicherten. Da Sie erst nach Ihrer Pensionierung verunfallten, werden Sie von der Unfallversicherung zwar keine Rente erhalten. Sie erhalten aber weiterhin Taggelder – dies bis zum Zeitpunkt, an dem die medizinische ­Behandlung keine wesentliche Besserung ­Ihres Gesundheitszustandes mehr erwarten lässt.