Ein Beispiel: Ein lediger Büroan­gestellter wohnt im Dorf Diemtigen BE. Er pendelt jeden Tag mit dem Auto nach Bern zur Arbeit. Für beide Wege legt er 94 Kilometer zurück. Er darf in der Steuer­er­klä­rung 14 000 Franken für Autofahrkosten abziehen, weil das Diemtigtal mit dem öffentlichen Verkehr schlecht erschlossen ist. Dank dieses Abzugs beträgt sein steuerbares Einkommen nur noch 56 000 Franken.  Gemäss dem Steuerrechner des Ka...