Spital-Zusatzversicherungen: So liegen Sie am besten
Zur halbprivaten oder privaten Spital-Zusatzversicherung gibt es günstigere Alternativen. Diese Angebote unterscheiden sich punkto Leistung und Preis aber erheblich.
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saldo 11/2006
07.06.2006
Eric Breitinger
Für viele Versicherte ist das, was ihnen die Grundversicherung bei einem Spitalaufenthalt bietet, eine Horrorvorstellung: Sie müssten im Mehrbettzimmer liegen und würden von einem x-beliebigen Arzt behandelt. Auch beim Spital hätten sie keine grosse Wahl, da die Klinik in ihrem Heimatkanton sein muss.
Um diesen Unannehmlichkeiten zu entgehen, schliessen die meisten Versicherten in der Schweiz freiwillig eine Spital-Zusatzversicherung ab. So haben 3,5 Millionen Versicherte den ...
Für viele Versicherte ist das, was ihnen die Grundversicherung bei einem Spitalaufenthalt bietet, eine Horrorvorstellung: Sie müssten im Mehrbettzimmer liegen und würden von einem x-beliebigen Arzt behandelt. Auch beim Spital hätten sie keine grosse Wahl, da die Klinik in ihrem Heimatkanton sein muss.
Um diesen Unannehmlichkeiten zu entgehen, schliessen die meisten Versicherten in der Schweiz freiwillig eine Spital-Zusatzversicherung ab. So haben 3,5 Millionen Versicherte den Zusatz «allgemeine Abteilung ganze Schweiz». Für eine Monatsprämie zwischen rund 3 und 50 Franken kann man sich auch in Spitälern ausserhalb seines Kantons behandeln lassen. Eine weitere Million Versicherte hat den Zusatz «halbprivat» gewählt: Im Spital kommen sie ins Zweibettzimmer und haben freie Arztwahl. Weitere 500 000 Menschen sind privat versichert: Sie bekommen ein Einzelzimmer plus freie Arztwahl, die Kosten trägt die Versicherung.
Neben den klassischen Spitalzusätzen bieten die Krankenkassen Alternativprodukte an. Wie der Prämienvergleich zeigt, unterscheiden sich diese Angebote hinsichtlich Leistung und Preis stark voneinander (siehe Tabelle). Ein Wechsel zu einer anderen Kasse kann sich daher lohnen. Doch wer sparen will, muss sich sputen: Die meisten Zusatzversicherungen kann man nur mit eingeschriebenem Brief bis spätestens 30. September kündigen. Dann tritt der Austritt nach der dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende Jahr in Kraft.
Vor der Kündigung Zusage der neuen Kasse abwarten
Abschicken sollte man die Kündigung allerdings erst, wenn man die schriftliche Zusage einer neuen Kasse hat. Sonst läuft man Gefahr, ohne Versicherungsschutz dazustehen. Denn bei freiwilligen Zusatzversicherungen kann die Kasse Antragsteller ohne Angabe von Gründen ablehnen. Gerade bei älteren Leuten oder Menschen mit längerer Krankengeschichte tun sie das auch. «Einige Kassen haben inzwischen jedoch immerhin ihre fixe Alterslimite hochgesetzt», sagt Tatjana Kursawe, Versicherungsexpertin vom Vermögenszentrum VZ in Zürich.
Freie Arztwahl kommt die Versicherten teuer zu stehen
Viele Versicherte zahlen für ihren privaten oder halbprivaten Spitalzusatz zu viel. Ihnen geht es nämlich nur darum, im Fall der Spitaleinweisung nicht im Mehrbettzimmer zu landen. Wer sie behandelt, ist ihnen egal. Gerade das Recht auf die freie Arztwahl ist aber Teil der privaten oder halbprivaten Zusatzversicherung. Von 1996 bis 2002 sind die Tarife für diese Zusätze um 30 bis 50 Prozent gestiegen. «Die klassischen Zusatzversicherungen sind daher heute sehr kostspielig», sagt Tatjana Kursawe.
Dabei würden viele Versicherte mit Alternativmodellen besser fahren. «Nur haben sich diese noch nicht durchgesetzt», sagt Peter Marbet, Sprecher des Krankenkassenverbandes Santésuisse. So haben nur15 Prozent der Helsana-Versicherten, die einen Spitalzusatz abgeschlossen haben, ein Alternativmodell gewählt. Auch bei der Groupe Mutuel haben sich bislang nur wenige Kunden für andere Angebote entschieden. «Obwohl manche Modelle eine echte Alternative zur privaten oder halbprivaten Deckung darstellen», sagt Mediensprecher Christian Feldhausen.
Kräftig sparen kann man etwa mit dem Modell «Flexible Spitalzusatzversicherung». Entsprechende Produkte haben CSS, Helsana, ÖKK, Sanitas, Atupri, EGK, Groupe Mutuel und Progrès im Angebot. Hier kann der Versicherte vor dem Spitaleintritt entscheiden, ob er das Mehrbettzimmer, das Zweierzimmer plus freie Arztwahl oder das Einerzimmer und freie Arztwahl bevorzugt.
Die Vorteile dieses Modells liegen auf der Hand: «Wenn ich was Ernstes habe, kann ich das Einbettzimmer plus freie Arztwahl wählen. Wenn ich eine Kleinigkeit habe, gehe ich vielleicht lieber ins Mehrbettzimmer - ohne Zusatzkosten», erklärt Santésuisse-Sprecher Marbet. Zum anderen kommt man in den Genuss günstiger Prämien, die bis zur Hälfte billiger sein können als die halbprivater Zusatzversicherungen.
Flexibler Spitalzusatz: Je nach Kasse sehr hoher Selbstbehalt
Der Haken bei der flexiblen Spitalzusatzversicherung: Der Versicherte muss einen Anteil der Mehrkosten selber zahlen (siehe Tabelle). Dabei gilt die Regel: Je tiefer die Monatsprämie, desto höher der Selbstbehalt. So kostet bei der Helsana die Monatsprämie Fr. 27.30, dafür muss der Versicherte 35 Prozent der Kosten für die halbprivate Unterbringung selber übernehmen (maximal 3000 Franken). Bei der Sanitas zahlt er nur 9 Franken Monatsprämie mit einem Selbstbehalt von 25 Prozent, maximal jedoch 10 000 Franken. Im Einzelfall kann da ein längerer Spitalaufenthalt unterm Strich teurer werden als bei der halbprivaten Zusatzversicherung.
Ein anderes Modell ist die Hotelversicherung. Hier erkauft sich der Versicherte das Recht, seine Spitalzeit in einem Einer- oder Zweierzimmer zu verbringen, er wird aber nur von Ärzten aus der Allgemeinabteilung behandelt. Den Verzicht auf die Arztwahl versilbern ihm die Kassen. Im Vergleich zur halbprivaten Spitalversicherung spart man bis zu 70 Prozent der Prämie.
Doch auch hier lohnt sich ein Vergleich. So verlangt die ÖKK für ihre Einzelzimmer-Hotelversicherung von einem 45-jährigen Mann aus St. Gallen eine Monatsprämie von Fr. 30.50, bei Wincare kostet das Ganze Fr. 95.20. «Wir müssen so kalkulieren, dass die Rechnung aufgeht», erklärt Wincare-Sprecherin Isabelle Vautravers.
Hotelversicherung: Viele Spitäler machen nicht mit
Trotz der attraktiven Prämien ist auch bei den Hotelversicherungen die Nachfrage noch gering. Denn auch diese haben einen Haken: Der Versicherte kann nur Spitäler wählen, die auf der Spitalliste seiner Krankenkasse stehen. So hat zum Beispiel die Helsana keine Spitäler in den Kantonen Zürich und Aargau sowie in der Westschweiz und im Tessin auf ihrer Liste: «Wir konnten hier keine Verträge vereinbaren», sagt Sprecher Christian Beusch. Grund: Viele Spitäler und Kantone ziehen es vor, Ein- und Zweibettzimmer direkt für die halbprivate und private Abteilung zu reservieren. Das ist für sie lukrativer. Die Folge: Ein Zürcher kann zwar eine Hotelversicherung abschliessen, sich aber nicht in einem Spital im Kanton behandeln lassen.
Das steckt dahinter
Allgemeine Abteilung ganze Schweiz: Man hat das Recht, sich in Spitälern ausserhalb des Kantons behandeln zu lassen.
Halbprivate Abteilung: Unterbringung im Zweibettzimmer plus freie Arztwahl.
Private Abteilung: Unterbringung im Einbettzimmer plus freie Arztwahl.
Flexible Spitalabteilung: Kurz vor Spitaleintritt hat man die freie Wahl zwischen allgemeiner Abteilung, privater oder halbprivater. Bei den beiden Letztgenannten hat man die freie Arztwahl.
Hotelversicherung: Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer ohne freie Arztwahl.
Sparen mit der Hotelversicherung
Für einen 40-jährigen Mann aus St. Gallen summieren sich bei der Halbprivat-Zusatzversicherung der Helsana die Prämien in fünf Jahren auf 3792 Franken. Im gleichen Zeitraum würde er bei der Zweibett-Hotelversicherung der Helsana nur 1434 Franken bezahlen. Unterm Strich hätte er 2358 Franken gespart, müsste aber bei der Spitaleinweisung auf die freie Arztwahl verzichten.
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