Als Klägerin tritt vor zwei Richtern und der Gerichtspräsidentin des Kreisgerichts St. Gallen nicht die Konkubinatspartnerin gegen ihren Ex-Freund auf, sondern eine Kollegin von ihr. Diese hat sich die Lohnforderung von 94 000 Franken abtreten lassen und lässt sich von einem Anwalt vertreten. Der beklagte Garagist wird ebenfalls von seinem Anwalt begleitet. 

Der Rechtsvertreter des Garagisten stellt die Beziehung so dar: Sein Klient habe die Frau vor acht Jahren ...