Schadenersatz - Muss der Händler das verlorene Handy bezahlen?
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saldo 19/2000
22.11.2000
Im Oktober brachte ich mein defektes Handy zum Händler, um es reparieren zu lassen. Nachdem ich mich mehrmals nach dem Handy erkundigt hatte, sagte er, es sei nicht mehr auffindbar. Er offerierte mir einen Schadenersatz von 50 Franken. Das Gerät war knapp zwei Jahre alt und hatte rund 400 Franken gekostet. Muss ich diese Entschädigung akzeptieren?
Es kommt darauf an, welchen Wert das Handy zum Zeitpunkt des Verlustes hatte. Grundsätzlich gilt: Der Händler hat ganz offensichtl...
Im Oktober brachte ich mein defektes Handy zum Händler, um es reparieren zu lassen. Nachdem ich mich mehrmals nach dem Handy erkundigt hatte, sagte er, es sei nicht mehr auffindbar. Er offerierte mir einen Schadenersatz von 50 Franken. Das Gerät war knapp zwei Jahre alt und hatte rund 400 Franken gekostet. Muss ich diese Entschädigung akzeptieren?
Es kommt darauf an, welchen Wert das Handy zum Zeitpunkt des Verlustes hatte. Grundsätzlich gilt: Der Händler hat ganz offensichtlich einen Fehler gemacht, weil er das Handy nicht mehr fand. Deshalb muss er für den Schaden aufkommen. Massgebend ist dabei der Wert der Sache zum Zeitpunkt des Verlustes. Mobiltelefone verlieren wegen der schnellen technischen Entwicklung rasch an Wert. Zur Einschätzung des Zeitwertes wenden Sie sich am besten an einen Occasionshändler. Oder sehen Sie in der Zeitschrift "Fundgrube" nach, für welchen Betrag ein Handy wie das Ihre zu haben ist. Zu berücksichtigen ist noch, dass das Handy zum Zeitpunkt des Verlusts defekt war.
jkm