Ohne das Schweizer Covid-Zertifikat würden Reisen ins Ausland erschwert. Dieses Argument hört man häufig für ein Ja zum verschärften Covid-19-Gesetz. Die Abstimmung findet am 28. November statt. Bundespräsident Guy Parmelin sagte etwa Ende September an einer Medienkonferenz: «Das Zertifikat erleichtert das Reisen ins Ausland und den Aufenthalt.» Und Gesundheitsminister Alain Berset behauptete: «Wenn das Gesetz ab­gelehnt wird, treten alle Änderungen ausser Kraft.» Man brauche aber das Zertifikat zum Reisen.

Richtig ist: Lehnt die Bevölkerung die Änderungen im Covid-Gesetz ab, ändert sich vorläufig nichts. Die Bestimmungen zum Zertifikat bleiben bis 19. März 2022 ­gültig. Denn diese stammen vom 19. März 2021 und treten laut Bundesverfassung auch nach einem Volks-Nein erst nach ­einem Jahr ausser Kraft.

Generell gilt: Ob Auslandreisen möglich sind, entscheiden die Staaten, in die man einreisen will – nicht die Schweiz. Bereits heute sind Auslandreisen ohne Zertifikat möglich. Die EU-Kommission schreibt, man könne auch «ohne das digitale Covid-Zertifikat» unterwegs sein. Und beim deutschen Auswärtigen Amt heisst es, für die Einreise reiche der gelbe Impfausweis der Weltgesundheitsorganisation WHO oder ein schriftlicher Testnachweis.

Auch in die USA kommen Touristen ohne das digitale Zertifikat. Bei der Rück­reise in die Schweiz muss man laut einer bundesrätlichen Verordnung einen schrift­lichen Impf- oder Testnachweis mit sich führen.