Die deutsche Suchmaschinen Service GmbH überrumpelt Betreiber kleiner und mittlerer Unternehmen am Telefon – unter ihnen auch eine Leserin aus Schlattingen TG, die eine eigene Website betreibt. Der Anrufer gab vor, Partner von ­Google zu sein. Er müsse nur einige Daten über­prüfen – etwa ob Name und Adresse noch korrekt seien.

Kurze Zeit später erhielt die Frau eine Rechnung der Such­maschinen Service GmbH aus Kleve (D): rund 4800 Franken für ­einen Register­ein­trag auf Suchmaschinenauskunft.com. Die Frau ­reklamierte, sie habe nie ­einen Vertrag abgeschlossen. Kurz darauf ­erhielt sie Post des Kölner Inkasso­büros ETI ­Experts. Die Firma drohte ein Mahnverfahren an.

Einträge in Internetforen von KMU-Firmen zeigen: Die Thurgauerin ist nicht das einzige Opfer. Die Suchmaschinen Service GmbH ­jubelte Hunderten von Firmen in der Schweiz und in Deutschland ­einen Vertrag unter. Einige Firmen bezahlten die Rechnungen.

Das wäre nicht nötig gewesen: Laut Gesetz kommt ein Vertrag erst dann zustande, wenn man Preis und Leistungsumfang kennt und zugestimmt hat. Von angedrohten Mahnverfahren sollte man sich deshalb nicht beeindrucken lassen.